Staatliche Beihilfen und De-minimis-Beihilfen, die unser Unternehmen erhält, sind im Nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Artikel 1 aufgeführt. 52 des Gesetzes 234/2012, auf das verwiesen wird und das unter folgendem Link eingesehen werden kann: https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/Trasparenza Für alles, was in diesem Abschnitt nicht angegeben ist, siehe bitte zu unserem Zusatzvermerk zum Haushaltsplan.